Rechtliches – Klarheit von Anfang an

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Uhh! So viel „Kleingedrucktes“ ...!

Halb so wild! Hier das Wichtigste:

  • Einzel- und ZweierCoaching finden in der Regel online statt.
  • Können Sie einen Coaching-Termin nicht einhalten, sagen Sie bitte 2 Werktage vor Beginn ab. Andernfalls muss ich Ihnen die ausgefallene Session in Rechnung stellen (siehe 5.2).
  • Wenn Sie ein gebuchtes Präsenz-Seminar nicht wahrnehmen können, sagen Sie möglichst 4 Wochen vor Beginn ab. Sonst fallen – je nach Kurzfristigkeit – Ausgleichszahlungen an (siehe 5.5). Online-Seminare können Sie ohne Stornogebühren bis zu 21 Tage vor Seminarbeginn absagen (siehe 5.6).
  • Für Inhouse-Schulungen und Seminare, die individuell zugeschnitten und im Ganzen gebucht werden, gelten besondere Storno-Konditionen (siehe 5.5 bzw. 5.6)
  • Bitte zahlen Sie Ihre Coaching-Rechnung innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt (siehe 4.5).
  • Seminargebühren überweisen Sie bitte bis i.d.R. 4 Wochen vor Seminarbeginn (siehe 4.5).
  • Stoßen Sie kurzfristig dazu, überweisen Sie die Seminargebühren bitte umgehend (siehe 4.6)
  • Als Teilnehmer*innen eines Seminars/einer Schulung verpflichten Sie sich, über alle persönlichen, geschäftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten anderer Teilnehmer*innen Stillschweigen zu wahren. Auch der Coach und mögliche Vertreter*innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (siehe 8).
  • Geben Sie Schulungsunterlagen nicht an Dritte weiter und wahren Sie das Urheberrecht (siehe 10.2).
  • The Work ist keine Therapie. Sie sind selbst für sich verantwortlich (siehe 2.2 und 9.2.).
  • Sprechen Sie, was Ihnen wichtig ist, bitte rechtzeitig vor Beginn an! So zum Beispiel Ratenzahlungen, Sonderkonditionen (siehe 4.4) oder mögliche Raumkosten (siehe 4.1)
  • Seien Sie unbesorgt: Über alles lässt sich reden – oder: worken! 

 


AGB für Coaching, Vorträge, Workshops, Seminare und Schulungen

Stand: April 2021

 

1. Geltungsbereich

 

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte des zertifizierten Coaches für The Work von Byron Katie (vtw) Laelia Kaderas (folgend „Coach“ genannt) mit ihrem Vertragspartner/ihrer Vertragspartnerin (folgend „Teilnehmer*in“ genannt). Es entsteht ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611ff BGB. 

 

1.2 Mit Beauftragung gelten die Bedingungen des Coaches als angenommen. Abweichungen von diesen Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des/der Teilnehmer*in gelten nicht, es sei denn, diesen hat der Coach ausdrücklich zugestimmt. 

 

1.3 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem/der Teilnehmer*in schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der/die Teilnehmer*in nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der/Die Teilnehmer*in muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

 

2. Vertragsgegenstand

 

2.1 Laelia Kaderas bietet Coaching, Vorträge, Workshops, Seminare und Inhouse-Schulungen zu The Work von Byron Katie an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Coach an Veranstaltungsorten und in Online-Veranstaltungen, auf der Website inkl. des Newsletters und anderen Medien bekannt gegeben. Änderungen vorbehalten.

 

2.2 Coaching für The Work von Byron Katie ist keine Therapie im heilkundigen Sinne – weder medizinisch noch psychologisch. Der/Die Teilnehmer*in ist vor, während und nach dem Coaching selbst für sich verantwortlich. Der/Die Teilnehmer*in bestätigt mit seiner Auftragserteilung gleichzeitig, dass er/sie sich geistig und körperlich gesund fühlt und am Coaching teilnehmen kann.

 

2.3. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Teilnehmers/der Teilnehmerin kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher das Erbringen der vereinbarten Coaching- bzw. Seminar/Schulungsleistung, nicht das Herbeiführen eines bestimmten Ziels des Teilnehmers/der Teilnehmerin.

 

2.4. Teilnehmer*innen genießen keinen Versicherungsschutz durch den Coach.

 

2.5. Mit dem Erteilen des Auftrags erklärt der/die Teilnehmerin ausdrücklich, die AGB gelesen und verstanden zu haben.

 

 

3. Zustandekommen des Vertrags

 

3.1 Ein Vertrag kommt durch Teilnahmeerklärung des Teilnehmers/der Teilnehmerin (= Auftragserteilung, Anmeldung) sowie die Auftragsannahme des Coaches zustande.
Die Anmeldung zum Coaching kann per E-Mail, auf dem Postweg, per Fax oder mündlich erfolgen. Alle Wege gelten als verbindlich.

Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt ausschließlich schriftlich per Post oder Fax, per E-Mail.

 

3.2 Der/Die Teilnehmer*in erhält innerhalb von 24 Stunden nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung/Anmeldung eine Bestätigung per E-Mail.

 

3.3 Die Teilnahmeerklärung/Anmeldung ist verbindlich. 

 

3.4 Anmeldungen zu Veranstaltungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

 

3.5 Der Coach behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn das Buchungsaufkommen so gering ist, dass die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist.

 

3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Coach jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände darlegen und dem/der Teilnehmer*in ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet. Die vorab gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet bzw. auf Wunsch des Teilnehmers/der Teilnehmerin für das Ersatzangebot verwendet.

 

 

4. Vertragsdauer und Vergütung

 

4.1. Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. Der Termin eines Coachings wird von Coach und Teilnehmer*in einvernehmlich vereinbart. Das Einzel- und ZweierCoaching finden in der Regel online statt. Räume oder Naturräume, die stattdessen genutzt werden sollen, werden bei Terminvereinbarung in beiderseitigem Einverständnis individuell festgelegt. Wünscht der/die Teilnehmer*in ausdrücklich KEIN ONLINE-Coaching, trägt er/sie die Kosten für angemietete Coaching-Räume, sofern nicht anders vereinbart. 

Termin und Ort von Veranstaltungen werden vom Coach festgelegt und vom/von der Teilnehmer*in akzeptiert. Bei Inhouse-Schulungen werden in der Regel die Räumlichkeiten des Vertragspartners/der Vertragspartnerin genutzt. 

 

4.2 Alle Angebote des Coaches sind honorarpflichtig – es sei denn, sie sind ausdrücklich als kostenfrei gekennzeichnet.

Sämtliche Leistungen des Coaches verstehen sich in EURO und zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent in Deutschland, 20 Prozent bei Veranstaltungen in Österreich. Dies gilt nicht, wenn die Kleinunternehmerregelung angewandt wird. Dann enthält gemäß § 19 UStG der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer. Es gelten die Preise und Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website des Coaches genannt werden.

 

4.3 Zahlungsbedingungen: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach den Kostenangaben auf der Website des Coaches zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. 

 

4.4 Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. bei Anmeldung zum Seminar/zur Schulung zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten.

 

4.5 Zahlungen für Coaching sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 5 Werktagen ohne jeden Abzug fällig. Die Gebühren für Seminare, Workshops und Schulungen sind spätestens bis in der Anmeldung angegebenen Frist (i.d.R. vier Wochen vor Seminar/Workshopbeginn) zu entrichten. Bei Zahlungsverzug kann die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur vollständigen Zahlung des Gesamtauftrages ausgesetzt werden.

30 Tage nach Überschreitung der Fälligkeitstermine steht dem Coach ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozent zu. Das Recht der Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugskosten bleibt unberührt.

 

4.6 Kurzfristige Anmeldungen zu Seminaren und Workshops können nur angenommen werden, wenn der Rechnungsausgleich mit der verbindlichen Buchung erfolgt. Erst nach Zahlung ist eine Teilnahme möglich.

 

4.7 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Coach auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers/der Teilnehmerin entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

 

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

 

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Coach und dem/der Teilnehmer*in.

 

5.2 Eine Absage oder Terminverschiebung eines Coaching-Termins durch den/die Teilnehmer*in ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin kostenfrei möglich. Im Falle einer späteren Terminabsage bzw. Terminverschiebung sowie bei Nichterscheinen wird das Honorar für die vereinbarte Zeit in voller Höhe in Rechnung gestellt. Der/die Teilnehmer*in ist verpflichtet, dieses Honorar sofort ohne Frist zu zahlen. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Teilnehmer*in ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. 

 

5.3 Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem/der Teilnehmer*in nicht in Rechnung gestellt. Der/Die Teilnehmer*in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegenüber dem Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

 

5.4 Der Coach hat das Recht, die Zusammenarbeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt abzubrechen. Berechnet werden dann nur die geleisteten Coachingstunden. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind nicht möglich. 

 

5.5. Betrifft Präsenz-Veranstaltungen: Nimmt eine*n Teilnehmer*in einzelne Leistungen nicht wie vereinbart in Anspruch, so behält sich der Coach vor, die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der/die Teilnehmer*in den Nachweis erbringen kann, dass für den Coach kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist. Im nachgewiesenen Krankheitsfalle oder bei Höherer Gewalt stellt die Veranstalterin die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

  • Bei Absage ab 28 Tage vor Seminarbeginn ohne triftigen Grund wird eine Stornogebühr von 50 Prozent des Seminarpreises zzgl. MwSt. erhoben. 
  • Storniert ein*e Teilnehmer*in ab 14 Tage vor Seminarbeginn, hat er/sie 75 Prozent des Seminarpreises zzgl. MwSt. zu bezahlen.
  • Bei Stornierung ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen des/der Teilnehmer*in wird der volle Seminarpreis zzgl. MwSt. erhoben.

Statt einer Stornierung kann verbindlich ein*e Ersatzteilnehmer*in genannt werden. Eine Pauschale von 20 Euro gleicht den Verwaltungsmehraufwand aus.

  • Bei Inhouse-Schulungen und anderen Seminaren, die individuell zugeschnitten und im Ganzen gebucht werden, sind bei Absage ab 28 Tage vor Beginn die vollen Seminargebühren fällig. Dies ist nicht notwendig, wenn Auftraggeber*in und Coach sich auf einen Ersatztermin einigen können. Wer eine feste Gruppe anmeldet, erhält die Gesamtrechnung. 

5.6. Betrifft Online-Veranstaltungen: Nimmt eine*n Teilnehmer*in einzelne Leistungen nicht wie vereinbart in Anspruch, so behält sich der Coach vor, die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der/die Teilnehmer*in den Nachweis erbringen kann, dass für den Coach kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist. Im nachgewiesenen Krankheitsfalle oder bei Höherer Gewalt stellt die Veranstalterin die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

  • Bei Absage ab 21 Tage vor Seminarbeginn ohne triftigen Grund wird eine Stornogebühr von 50 Prozent des Seminarpreises zzgl. MwSt. erhoben. 
  • Storniert ein*e Teilnehmer*in ab 14 Tage vor Seminarbeginn, beträgt die Ausgleichszahlung 75 Prozent der Seminargebühren zzgl. MwSt.
  • Bei Stornierung ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen des/der Teilnehmer*in wird der volle Seminarpreis zzgl. MwSt. erhoben.

Statt einer Stornierung kann verbindlich ein*e Ersatzteilnehmer*in genannt werden. Eine Pauschale von 20 Euro gleicht den Verwaltungsmehraufwand aus.

  • Bei Inhouse-Schulungen und anderen Seminaren, die individuell zugeschnitten und pauschal gebucht werden, ist bei Absage ab 28 Tage vor Seminarbeginn die Gebühr in voller Höhe fällig. Dies ist nicht notwendig, wenn Auftraggeber*in und Coach sich auf einen Ersatztermin einigen können.

5.7. Wird ein persönlicher Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb Oldenburgs vereinbart, werden zuzügl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.

 

 

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

 

6.1 Der/Die Teilnehmer*in verhält sich vertragswidrig, wenn er/sie ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er/sie sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Coach vor, den/die Teilnehmer*in von der Veranstaltung auszuschließen. Der Coach behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem/der Teilnehmer*in unbenommen.

 

6.2 Der Coach und dessen Vertreter*innen sind gegenüber den Teilnehmer*innen für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

 

 

7. Spezielle Teilnahmebedingungen

 

7.1 Die Teilnahme an den Seminaren des Coaches dient der eigenen Schulung des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Daher ist der/die Teilnehmer*in grundsätzlich nicht berechtigt, die vermittelten Inhalte in eigenen Seminaren weiterzugeben. Es sei denn, Coaching und Seminare werden für die vtw-Ausbildung zum Coach für the Work von Byron Katie angerechnet und dienen so indirekt der Ausbildung.

 

7.2 Die Seminare des Coaches basieren auf der Schulung der Teilnehmer*innen an den Veranstaltungsterminen selbst. Daher ist es den Teilnehmer*innen ohne die schriftliche Genehmigung der Veranstalterin nicht erlaubt, Ton- oder Bildaufzeichnungen der Veranstaltungen zu erstellen. Das Urheberrecht der Veranstalterin (Coach) ist zu achten.

 

 

8. Verschwiegenheitspflicht, Vertraulichkeit

 

8.1 Coach und Teilnehmer*innen verpflichten sich, über alle während des Coachings bzw. der Veranstaltung bekannt gewordenen beruflichen, betrieblichen und privaten Angelegenheiten der Teilnehmer*innen inkl. des Coaches Stillschweigen zu wahren. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt zeitlich unbegrenzt  – auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.

 

8.2 Punkt 8.1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, beispielsweise auf behördliche oder gerichtliche Anordnung. 

 

 

9. Haftung

 

9.1 Der Coach und mögliche Vertreter*innen verpflichten sich, Coaching, Workshops u.ä. nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen und zu begleiten. Eine Gewährleistung für Erfolg des Coachings bzw. von Veranstaltungen gibt es nicht. Eine Haftung ist ausgeschlossen.

 

9.2 Der/Die Teilnehmer*in bestätigt mit der Terminvereinbarung bzw. Anmeldung zu Veranstaltungen, selbstverantwortlich zu handeln und den Coach bzw. ihre Vertreter*in von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen. Der/Die Teilnehmer*in erkennt an, für seine körperliche und psychische Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich zu sein und für eventuelle Schäden selbst aufzukommen. Coaching und Seminare ersetzen keine Arzt/keine Ärztin und keinen Therapeuten/keine Therapeutin. Sie stellen keine Therapie dar und geben keinerlei Heilungsversprechen. Liegen psychischen Erkrankungen vor, wird der/die Teilnehmer*in gebeten, Unklarheiten mit dem/der behandelnden Arzt/Ärztin abzusprechen.

 

 

10. Datenschutz und Nutzungsrechte von Unterlagen

 

10.1 Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit der Coachingteilnahme von dem Coach gespeichert und weiterverarbeitet, soweit dies für die Durchführung des Coachings bzw. der jeweiligen Veranstaltung und die Verwaltung der Teilnehmer*innen erforderlich ist. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Alle vom Coach erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nach den Vorgaben der DSGVO behandelt.

 

10.2  Unterlagen, die innerhalb eines Coachings bzw. einer Veranstaltung von dem Coach bzw. seines/seiner Vertreter*in ausgegeben werden, sind urheberrechtlich geschützt. Teilnehmer*innen wird an den Unterlagen keinerlei Nutzungsrechte eingeräumt. Die Teilnehmer*innen dürfen die Unterlagen nur im Rahmen der gesetzlich gestatteten Nutzungsformen verwenden. Eine darüber hinaus gehende Verwendung ist untersagt, sofern nicht ausdrücklich genehmigt.

 

 

11. Erfüllungsort, Rechtswahl 

 

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Coaches: Oldenburg (Old.), Niedersachsen. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Anschrift: Laelia Kaderas, zertifizierter Coach für The Work von Byron Katie (vtw), Damm 8, 26135 Oldenburg

 

 

12. Meinungsverschiedenheiten

 

Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Veranstaltungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt sich eine Work zum Gegenstand der Meinungsverschiedenheit – mit Hilfe eines externen vtw-Coaches. Alternativ empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen. 

 

 

13. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Coaching- bzw. Veranstaltungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.